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Abfälle zur Verwertung

Abfälle zur Verwertung (AzV) sind gemischte Wertstoffabfälle, die bei Gewerbe, Industrie und Baustellen entstehen. Dazu gehören Materialien wie Holz, Folien, Pappe, Kartonagen, Kunststoffe sowie weitere recyclingfähige Stoffe. Durch sortenreine Erfassung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung und sparen Entsorgungskosten.

Die aufgelisteten Abfälle sind nur Beispiele und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Was darf rein?
  • Holz I (unbehandelt)
  • Holz II–III (lackiert, furniert)
  • Kunststoffe und Folien
  • Metalle und metallhaltige Abfälle
  • Pappe, Papier und Kartonage
  • Verpackungen
Was darf nicht rein?
  • Schadstoffe und Gefahrstoffe
  • Asbesthaltige Materialien
  • KMF (künstliche Mineralfasern)
  • Teerhaltige Materialien
  • Flüssige Abfälle (Farben, Lacke, Öle)
  • Lebensmittelabfälle
  • Batterien und Elektroschrott (E-Waste)

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