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Holzabfälle

Holzabfälle werden nach dem Grad der Belastung in Kategorien eingeteilt. Die Einstufung bestimmt den Entsorgungsweg und die Kosten. Für alle Kategorien gilt: Das Holz muss frei von holzfremden Stoffen sein. Nägel, Schrauben und Metallbeschläge sind zugelassen. Die Entsorgung erfolgt nur über den Containerdienst.

Die aufgelisteten Abfälle sind nur Beispiele und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Werden mehrere Holzkategorien vermischt, gilt für den gesamten Abfall die jeweils höhere Kategorie. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Holzabfälle AI – Unbehandeltes Holz

Holz der Kategorie A I ist naturbelassenes Holz ohne jegliche Oberflächenbehandlung.

Was darf rein?
  • Unbehandeltes Holz
  • Holzkisten
  • Obstkisten
  • Paletten (unbehandelt)
  • Bauholz (unbehandelt, unlackiert)
Was darf nicht rein?
  • Lackiertes oder gestrichenes Holz
  • Imprägniertes Holz
  • Furniertes oder beschichtetes Holz
  • Spanplatten
  • Holz mit Schadstoffen (Holz AIV)
  • Holz aus dem Außenbereich (behandelt)

Holzabfälle AII–AIII – Lackiertes & furniertes Holz

Holz der Kategorie A II und A III ist gestrichenes, furniertes, verleimtes oder lackiertes Holz aus dem Innenbereich.

Was darf rein?
  • Gestrichenes, furniertes oder lackiertes Holz aus dem Innenbereich
  • Möbel aus dem Innenbereich (nicht imprägniert, ohne Holzschutzmittel)
  • Spanplatten
  • Laminatböden
  • Unbehandeltes Holz (Holz AI)
Was darf nicht rein?
  • Imprägniertes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
  • Holz aus dem Außenbereich
  • Bahnschwellen
  • Holz AIV (schadstoffhaltig)
  • Holzfremde Stoffe (Polster, Schaumstoff, Spiegel)

Holzabfälle AIV – Schadstoffbelastetes Holz

Holz der Kategorie AIV umfasst schadstoffbelastetes, imprägniertes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz. Es muss frei von Fremdstoffen sein, Nägel, Schrauben und Metallbeschläge sind unproblematisch.

Was darf rein?
  • Außentüren und -fenster
  • Bahnschwellen (entplankt)
  • Bau- und Abbruchholz mit Schadstoffbelastung
  • Wurzelstöcke
  • Garten- und Jagdzäune
  • Kabeltrommeln
  • Konstruktionsholz (Dachlatten, Balken)
  • Palisaden
  • Gartenmöbel
Was darf nicht rein?
  • PCB-haltiges Altholz (gesonderte Behandlung erforderlich)
  • Holzfremde Stoffe

PCB-haltiges Altholz (z. B. mit polychlorierten Biphenylen behandelte Dämmplatten) benötigt eine gesonderte Behandlung. Bitte sprechen Sie uns vorab telefonisch an.

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