Bauschutt
Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien. Für eine fachgerechte Entsorgung ist es wichtig, verwertbaren von nicht verwertbarem Bauschutt sowie von gemischten Bau- und Abbruchabfällen zu trennen. Die drei Kategorien unten zeigen, was jeweils reingehört.
Die aufgelisteten Abfälle sind nur Beispiele und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Bauschutt verwertbar
Auch nur wenig verunreinigter Bauschutt wird als wesentlich teurerer Baumisch-Abfall abgerechnet. Aus Gewichtsgründen können für diese Abfallart nur offene Container mit maximal 8 m³ bestellt werden.
Auch geringfügig verunreinigter Bauschutt muss als Baumisch-Abfall (teurer) entsorgt werden. Bitte sorgfältig sortieren!
- Beton
- Bruchsteine
- Dachziegel
- Fliesen und Kacheln
- Keramik (z.B. Waschbecken, Toilettenschüsseln)
- Kies
- Mauerbruch
- Nicht teerhaltiger Straßenaufbruch
- Pflastersteine
- Porzellan
- Ziegelsteine
- Teerhaltiger oder kontaminierter Bauschutt
- Holz und Holzprodukte
- Metall und Metallteile
- Kunststoffe / Folien
- Mineralwolle / Dämmmaterial
- Gipsplatten
- Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
- Asbesthaltige Materialien
Bauschutt nicht verwertbar
Manche mineralischen Baustoffe lassen sich nicht mehr stofflich verwerten und werden bei Belastung krümelig. Sie müssen deponiert werden. Bitte trennen Sie diese Materialien vom verwertbaren Bauschutt oben.
- Bims- und Gasbetonprodukte (Ytong, Hebel, Porit)
- Gips- und kalkhaltige Baustoffe
- Glasbausteine und Porenbetonsteine
- Kalk-Zement-Putz
- Leichtestrich
- Kaminsteine
- Schlacke
- Gipskartonplatten (Rigips)
- Materialien mit nichtmineralischen Anhaftungen (Teer, Folie, Holz, Glas, Kunststoff, Papier)
Gemischte Bau- & Abbruchabfälle
Als Baumischabfall bezeichnet man ein Gemisch unterschiedlicher Materialien, wie es bei Bau-, Renovierungs-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten anfällt. Im Unterschied zum reinen Bauschutt oben besteht er nicht ausschließlich aus mineralischen Bestandteilen.
- Verschiedene Holzsorten (Kategorien AI, AII–AIII)
- Mineralischer Bauschutt
- Glas
- Gipsplatten und Verbundplatten
- Verunreinigte Folien, Kunststoffe, Verpackungen
- Tapeten und Teppichböden
- Styropor, auch HBCD-haltig (max. 0,5 m³ bzw. 20 kg pro Tonne)
- Asbesthaltige Materialien
- Batterien und Elektrogeräte
- Sämtliche Flüssigabfälle (Farben, Öle, Lacke)
- Künstliche Mineralfasern (KMF)
- Kohlenteerprodukte
- Kontaminierte oder gefährliche Materialien
- Holz der Kategorie AIV (gefährlich)