Container mieten in Emmendingen & Freiburg – der Ratgeber
Wann lohnt sich ein Container?
Ein Container lohnt sich immer dann, wenn größere Mengen Abfall auf einmal anfallen: bei Entrümpelung, Umbau- oder Gartenarbeiten im privaten Bereich, bei Bau- und Abbrucharbeiten im Handwerk, oder im laufenden Betrieb von Industrie-, Dienstleistungs- und Kommunalunternehmen. Auch Vereine und Organisationen nutzen unseren Containerdienst, etwa bei Aufräumaktionen. Sie befüllen den gelieferten Container in Ihrem eigenen Tempo, wir holen ihn ab, sobald Sie es uns melden.
Container-Größen im Überblick
Für Baumischabfall, Bauschutt und Altholz kommen in der Regel Absetzcontainer mit 7 oder 10 m³ zum Einsatz, jeweils offen oder mit Deckel erhältlich. Unser gesamtes Containerprogramm reicht von kleinen 3-m³-Absetzcontainern über Abrollcontainer mit 17 bis 38 m³ bis hin zu Selbstpresscontainern, Staplerboxen und Big Bags für kleinere Mengen. Die vollständige Übersicht mit Maßen finden Sie auf unserer Seite Container-Auswahl.
Was darf hinein – Baumischabfall, Bauschutt, Altholz
Verwertbarer Bauschutt
Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien: Beton, Bruchsteine, Dachziegel, Fliesen, Kacheln, Kies, Mauerbruch, Pflastersteine, Porzellan und ähnliches. Bereits geringfügig verunreinigter Bauschutt (mit Holz, Metall, Kunststoff oder anderen Fremdstoffen) gilt nicht mehr als reiner Bauschutt, sondern als Baumischabfall – bitte sorgfältig trennen. Asbesthaltige Materialien und teerhaltiger Straßenaufbruch gehören grundsätzlich nicht in den Bauschutt-Container. Details unter Bauschutt verwertbar.
Baumischabfall & Sperrmüll
Als Baumischabfall bezeichnet man ein Gemisch unterschiedlicher Materialien, wie es bei Bau-, Renovierungs-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten anfällt: verschiedene Holzsorten, mineralischer Bauschutt, Glas, Gipsplatten, verunreinigte Folien und Kunststoffe, Tapeten und Teppichböden. Nicht hinein gehören Asbest, Batterien, Elektrogeräte, Flüssigabfälle sowie künstliche Mineralfasern. Details unter Gemischte Bau- & Abbruchabfälle.
Altholz A I–A III
Holz der Kategorie A I ist naturbelassenes, unbehandeltes Holz ohne Oberflächenbehandlung, etwa Paletten, Obstkisten oder unbehandeltes Bauholz (Details: Holzabfälle AI). Die Kategorien A II und A III umfassen gestrichenes, furniertes, verleimtes oder lackiertes Holz aus dem Innenbereich sowie Möbel und Spanplatten (Details: Holzabfälle AII–AIII). Nägel, Schrauben und Metallbeschläge sind in beiden Kategorien zulässig. Imprägniertes, schadstoffhaltiges Holz (Kategorie A IV) sowie Holz aus dem Außenbereich gehören nicht in diese Container.
Preise & Abrechnung
| Material | 7 m³ | 10 m³ |
|---|---|---|
| Baumischabfall & Sperrmüll | 750,– € | 950,– € |
| Altholz A I–A III | 300,– € | 370,– € |
| Verwertbarer Bauschutt | 550,– € | – |
Alle Preise inkl. gesetzl. MwSt., An-/Abfahrt und Entsorgung. Es handelt sich um eine aktuelle, zeitlich begrenzte Sonderaktion für Privatkunden, gültig bei Abholung bis 30.11.2026. Mit dem Absenden Ihrer Bestellung prüft unser Vertriebsteam diese und schickt Ihnen eine Bestellbestätigung mit Liefertermin. Gewerbliche Anfragen sowie alle übrigen Abfallarten erhalten ein individuelles Angebot – wir rechnen grundsätzlich nach Gewicht (Tonnen), nicht nach Volumen (Kubikmeter) ab.
Ablauf einer Bestellung
Bestellen, bestätigen, liefern, befüllen, abholen: Sie senden uns Ihre Bestellung über das Formular oben, per Telefon, E-Mail oder Fax. Unser Vertriebsteam prüft sie und schickt Ihnen in der Regel am nächsten Werktag eine Bestellbestätigung mit Liefertermin. Die Lieferung erfolgt ausschließlich montags bis freitags, die optimale Vorlaufzeit beträgt zwei Werktage. Den Container befüllen Sie in Ihrem eigenen Tempo; abgeholt wird nicht automatisch, sondern erst, wenn Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns melden.
Aktuell erfolgt die Bestellbestätigung noch persönlich durch unser Vertriebsteam. Künftig soll dieser Ablauf über unser digitales Kundenportal automatisiert werden, das dann auch die Verfügbarkeit freier Container zentral verwaltet – die Bestellung wäre damit unmittelbar nach dem Absenden bestätigt.
Aufstellgenehmigung: öffentlich vs. privat
Auf Ihrem privaten Grundstück (z. B. Garageneinfahrt) benötigen Sie keine Genehmigung. Für das Aufstellen im öffentlichen Verkehrsraum – Straße, Gehweg, Parkplatz mit Parkuhr oder Bewohnerparkplatz – benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Details und Musterunterlagen finden Sie auf unserer Seite Stellgenehmigung.
Privatkunden & Gewerbekunden
Wir beliefern sowohl private Haushalte als auch Handwerk, Bauunternehmen, Industrie und Kommunen. Die Richtpreise auf dieser Seite gelten – analog zu unserer aktuellen Aktion – ausschließlich für Privatkunden. Gewerbekunden erstellen wir gerne ein individuelles Angebot, etwa bei regelmäßigem Bedarf oder größeren Mengen. Mehr über unsere Leistungen für beide Zielgruppen finden Sie auf der Startseite.
Liefergebiet
Wir liefern in Emmendingen, Freiburg und der weiteren Region Südbaden, darunter Breisgau, Kaiserstuhl, Markgräflerland und Ortenaukreis. Unsere beiden Standorte befinden sich in der Carl-Helbing-Straße 29-31 in Emmendingen (Hauptsitz) und der Tullastraße 45 in Freiburg (Niederlassung). Ob wir auch in Ihrer PLZ liefern, prüfen Sie schnell auf unserer Seite Liefergebiet.