Holz wird in Kategorien unterteilt. Holz der Kategorie A IV ist schadstoffbelastetes, imprägniertes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz.
Für alle Gegenstände und Materialien gilt, dass sie frei von holzfremden Stoffen sind. Nägel, Schrauben und Metallbeschläge sind zugelassen.
Wenn Hölzer verschiedener Kategorien A I bis A IV vermischt werden, muss der gesamte Abfall auf die höchste Kategorie deklariert werden.
Falls Sie PCB-haltiges Altholz zu entsorgen haben (z.B. Dämm- und Schallschutzplatten, die mit Mitteln behandelt wurden, die polychlorierte Biphenyle enthalten), kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, da dies in einer Monofraktion entsorgt werden muss.
Die aufgelisteten Abfälle sind nur Beispiele, die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Was darf rein?
• Bahnschwellen (entplankt)
• Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
• Baumwurzeln
• Gartenzäune, Jägerzäune
• Kabeltrommel
• Konstruktionshölzer, z.B. Dachlatten, Dachbalken
• Holzfenster
• Holzpallisaden
• Möbel aus dem Außenbereich