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Allgemeines / FAQ

Sie können unsere Container für gewerbliche und private Zwecke nutzen. Wir liefern die leeren Container an und holen Sie nach der Befüllung durch Sie wieder ab. Anschließend kümmern wir uns um die fachgerechte Entsorgung.

Mit welchen Materialien Sie die Container befüllen dürfen, erfahren Sie unter den Rubriken Abfälle und Metalle oder nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir sind gerne für Sie da.

Wir liefern Ihnen Absetz- oder Abrollcontainer (mit Deckel oder offen) in den entsprechenden Größen von 3-40m³, Selbstpresscontainer bis 20m³ oder Big Bags (1m³) auf den von Ihnen gewünschten Stellplatz. Nutzen Sie unsere große Auswahl an Containern für Ihre individuellen Bedürfnisse!

Ob professionelle Entsorgungslogistik für Industrieunternehmen, Bauunternehmen oder für private Zwecke: Wir haben für jedes Problem die passende Lösung!

Nachfolgend haben wir Ihnen Antworten zu einigen Fragen zusammengestellt, denen wir häufig begegnen.

Wie kann ich bei Ihnen einen Container bestellen?
Ihre Bestellung können Sie gerne wie folgt aufgeben:

  • telefonisch unter 07641-1375
  • per e-Mail unter info@roeder-verwertung.de
  • per Fax unter 07641-54340
  • online per Container-Anfrage

Sie können auch gerne persönlich bei uns vorbeischauen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Wo darf der Container stehen?
Sie können den Container sowohl auf öffentlichem Grund als auch auf privatem Grundstück aufstellen. Für das Aufstellen auf öffentlichem Grund benötigen Sie eine Stellgenehmigung von Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.
Wieviel Platz braucht der LKW?
Die Durchfahrtshöhe für unsere Containerfahrzeuge beträgt 4m, die Durchfahrtsbreite sollte 3 m nicht unterschreiten. Da die Container immer hinter dem Fahrzeug abgestellt werden, muß vor dem Container genügend Platz für das Containerfahrzeug zur Verfügung stehen. Bitte achten Sie auch darauf,  dass die Zufahrt für den LKW problemlos möglich ist.
Wird der Container automatisch wieder abgeholt?
Nein. Wir richten uns ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Sie teilen uns Ihren Wunsch zur Abholung einfach telefonisch oder per e-Mail mit. Bitte stellen Sie anschließend sicher, dass ein ungehinderter Zugang zum Container gewährleistet ist. Der Zugang sollte nicht zugestellt oder zugeparkt sein.
Wie voll darf der Container befüllt sein?
Um einen sicheren Abtransport Ihrer Abfälle zu gewährleisten, darf der Container nur bis zur oberen Ladekante befüllt werden. Der Abfall darf die Höhe der Seitenwände also nicht überragen. Auch ist eine eigenständige Erhöhung der Seitenwände durch Bretter o.ä. nicht zulässig.
Können auch mehrere Container aufgestellt werden?
Ja, selbstverständlich!
Wann empfehlen Sie den Einsatz eines Containers mit Deckel?
Wenn Sie befürchten, dass Ihr Container durch Unbefugte befüllt oder Ihr Abfall entwendet werden könnte (Schrott und Metall), sind Container mit Deckel sinnvoll. Die Deckel verfügen über eine Vorrichtung, die das Verschließen des Containers mit Ihrem eigenen Vorhängeschloss ermöglicht.
Wann wird der Container geliefert?
In der Regel stellen wir den Container nach der Bestellung am darauf folgenden Arbeitstag (Mo-Fr) auf, bzw. holen diesen am nächsten Tag nach der Bestellung ab. Die Vorlaufzeit beträgt aber optimalerweise zwei Tage. Haben Sie spezielle Terminwünsche, rufen Sie uns einfach an.
Stellen Sie auch samstags Container?
Unser Containerdienst transportiert Container bisher ausschließlich an Werktagen von Montag bis Freitag.
Wann brauche ich eine Aufstellgenehmigung für einen Container?
Um einen Container im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen zu lassen, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Bitte beachten Sie, dass auch öffentliche Parkplätze, z.B. Parkuhren-, Parkscheinautomaten-, Bewohnerparkplatz, Bürgersteige, Stellplätze auf Seitenstreifen oder der Fahrbahnrand zum öffentlichen Raum gehören. Für die Genehmigung erheben die Städte und Gemeinden unterschiedliche Verwaltungsgebühren. Bei einer Containeraufstellung auf Ihrem privaten Grundstück, z.B. der Garageneinfahrt benötigen Sie eine solche Genehmigung nicht. Sofern Sie den Container auf einem Nachbarprivatgrundstück aufstellen lassen, sollten Sie aber auch von dem Eigentümer vorab eine Erlaubnis einholen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Absetz- und einem Abroll-Container?
Der Absetzcontainer, auch Mulde genannt, wird seitlich mit Halteketten gehalten und nach hinten abgesetzt. Der Vorteil ist sein geringer Platzbedarf und das untergrundschonende Aufstellen, da der Absetzcontainer nicht gerollt werden muss. Absetzcontainer sind mithilfe des Absetzfahrzeugs auch leichter zu rangieren. Das Volumen des Absetzcontainers liegt zwischen drei bis 15 Kubikmeter.

Der Abrollcontainer wird mit einem Greifarm nach hinten abgerollt. Durch ihre meist rechtwinklige Bauform bieten Abrollcontainer mehr Volumen als Absetzbehälter mit abgeschrägten Seiten. Das Volumen eines Abrollcontainers liegt zwischen 15 bis 40 Kubikmeter. Abrollcontainer mit Flügeltüren können bequem mit der Schubkarre beladen werden. Neben dem Transport von besonders sperrigen Gütern kommt der Abrollcontainer bei der Sammlung größerer oder schwerer Abfallmengen zum Einsatz.

Ist Ihre Frage nicht beantwortet worden?
Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf! Sie können uns auch gerne eine e-Mail schreiben oder unser Kontaktformular nutzen.
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