Für die Aufstellung von Containern auf öffentlichem Grund wie z.B. Parkplätzen, Straßen oder Gehwegen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Die Behörden berechnen Ihnen für diese Genehmigung eine Gebühr, die sich teilweise aus der benötigten Aufstelldauer, der Containerfläche und der Wertstufe Ihrer Straße errechnet.
Das zuständige Amt (z.B. Straßenverkehrsbehörde, Garten- und Tiefbauamt) gibt vor, wer den Antrag auf Stellgenehmigung zu stellen hat. Muss der Antrag durch Sie gestellt werden, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Erledigung.
Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, sind folgende Fragen zu beantworten: (Zutreffendes ankreuzen bzw. ergänzen):