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Antrag auf Stellgenehmigung

Für die Aufstellung von Containern auf öffentlichem Grund wie z.B. Parkplätzen, Straßen oder Gehwegen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Die Behörden berechnen Ihnen für diese Genehmigung eine Gebühr, die sich teilweise aus der benötigten Aufstelldauer, der Containerfläche und der Wertstufe Ihrer Straße errechnet.

Das zuständige Amt (z.B. Straßenverkehrsbehörde, Garten- und Tiefbauamt) gibt vor, wer den Antrag auf Stellgenehmigung zu stellen hat. Muss der Antrag durch Sie gestellt werden, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Erledigung.

Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, sind folgende Fragen zu beantworten: (Zutreffendes ankreuzen bzw. ergänzen):

    AUFSTELLORT DES CONTAINERS

    Straße:

    Haus-Nummer:

    innerortsaußerorts

    AUFSTELLZEITRAUM

    Beginn:

    Ende:

    ANGABEN ZUM AUFSTELLORT
    Gehweg*Parkuhren-/Parkscheinautomaten-,/BewohnerparkplatzSeitenstreifenFahrbahnrand (nur in Wohn- und Nebenstraßen möglich)*sonstiger Aufstellort

    *: Restbreite Gehweg/Fahrbahnrand:
    Sonstiger Aufstellort:

    Vollsperrung mit/ohne Umleitung für KFZ-VerkehrVollsperrung der Fahrbahn mit/ohne GehwegsperrungTeilsperrung der Fahrbahn (Achtung: Restbreite mind. 3m) mit/ohne LichtsignalanlagenVoll- oder Teilsperrung des Gehweges, Geh-/Radweges mit/ohne LichtsignalanlagenSonstiges

    Sind im abzusperrenden Bereich Besonderheiten zu beachten?
    Unübersichtlicher StraßenverlaufBushaltestelleEinmündungs-/KreuzungsbereichFußgänger- / LichtsignalanlageFußgängerüberweg

    Ihre Anmerkungen

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